Lebensmittelqualität
Zugelassen zur Verwendung als Geschmackszutaten für den menschlichen Verzehr oder als indirekte Zusatzstoffe gemäß Abschnitt 21 CFR des Bundesgesetzes über Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika. Entspricht der Richtlinie 88/388/EWG des Europäischen Rates und der EU-Verordnung 1334/2008.